MRG ist die Abkürzung für das österreichische Mietrechtsgesetz. Dieses enthält zahlreiche mietrechtliche Bestimmungen, die meist dem Schutz der Mieter dienen. Je nachdem, ob und inwieweit das MRG zur Anwendung kommt, resultieren daraus unterschiedliche Rechte und Pflichten für Mieter und Vermieter.
Man teilt das MRG dabei in folgende Anwendungsbereiche:
- Vollanwendungsbereich: Alle gesetzlichen Bestimmungen gelangen zur Anwendung, die Mieter unterliegen dem Kündigungs- und Preisschutz.
- Teilanwendungsbereich: Die Mieter unterliegen nur dem Kündigungsschutz, aber keinem Preisschutz, das heißt, es darf ein freier Mietzins verlangt werden, der sich aus Angebot und Nachfrage am Markt ergibt. Es gibt keine „Deckelung“ des Mietzinses.
- Vollausnahme: Die Bestimmungen des MRG kommen nicht zur Anwendung.
Kündigungsschutz bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Vermieter den Mieter nur kündigen kann, wenn ein vom Gesetz als wichtig anerkannter Kündigungsgrund wie zum Beispiel Nichtbezahlung der Miete oder Weitergabe des Mietgegenstandes besteht. Unter Preisschutz versteht man die Deckelung des Mietzinses anhand bestimmter Parameter (siehe auch Mietzinsbildung). In welchen Bereich der Mietgegenstand fällt, ist vorrangig abhängig vom Datum der Baubewilligung, der Errichtung sowie von Zu- und Umbauten des Gebäudes und ob Förderungsmittel veranschlagt wurden.
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