Mietzinsbildung

Christopher Jeckl
Christopher Jeckl
  • Aktualisiert

Die Bildung des Mietzinses in Österreich variiert je nach Art des zu vermietenden Objekts. Im nichtgemeinnützigen Bereich existieren vier unterschiedliche Mietzinsbildungsregime:

Für Objekte, die vollständig unter das Mietrechtsgesetz (MRG) fallen, gelten folgende Mietzinsbildungen:

  • Angemessener Mietzins: Hierbei handelt es sich um die ortsübliche Miete, die oft nur unwesentlich niedriger als der freie Mietzins ist. Die Kriterien zur Bestimmung des angemessenen Mietzinses umfassen Lage, Größe, Art, Beschaffenheit, Ausstattungs- und Erhaltungszustand der Mietimmobilie.

Für Objekte, die nur teilweise unter das Mietrechtsgesetz (MRG) fallen oder von diesem vollständig ausgenommen sind (siehe auch Ausnahmen vom Mietrechtsgesetz), gilt:

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