Mietzinskategorien, Ausstattungsmerkmale

Christopher Jeckl
Christopher Jeckl
  • Aktualisiert

Innerhalb des Vollanwendungsbereichs des Mietrechtsgesetzes (MRG) wird bei Wohnungen eine Unterscheidung in vier verschiedene Ausstattungskategorien zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages getroffen (Kategorien A bis D). Eine Wohnung der Kategorie A weist die umfangreichste Ausstattung auf, während eine Wohnung der Kategorie D die grundlegendste Ausstattung aufweist. Die Zuordnung der Wohnung zu einer bestimmten Kategorie spielt eine entscheidende Rolle bei der Festlegung des Mietzinses für die betreffende Wohnung.

  • Kategorie A: Diese Wohnungen sind in einem brauchbaren Zustand (d.h., sie können sicher genutzt werden) und verfügen über mindestens ein Zimmer, eine Küche oder Kochnische, einen Vorraum, ein WC und ein Badezimmer oder eine Badenische, alle in einem zeitgemäßen Standard. Sie haben eine Nutzfläche von mindestens 30 Quadratmetern und verfügen über eine gemeinsame Wärmeversorgungsanlage oder Etagenheizung oder eine gleichwertige stationäre Heizung sowie eine Warmwasseraufbereitung.

  • Kategorie B: Diese Wohnungen sind ebenfalls in einem brauchbaren Zustand und verfügen über mindestens ein Zimmer, eine Küche oder Kochnische, einen Vorraum, ein WC und ein Badezimmer oder eine Badenische, alle in einem zeitgemäßen Standard.

  • Kategorie C: Diese Wohnungen sind in einem brauchbaren Zustand und verfügen über eine Wasserentnahmestelle und ein WC im Inneren.

  • Kategorie D: Diese Wohnungen verfügen entweder über keine Wasserentnahmestelle oder kein WC im Inneren, oder eines von beiden ist nicht brauchbar.

Es ist zu beachten, dass fehlende Ausstattungsmerkmale einer Kategorie durch ein Merkmal einer höheren Kategorie ausgeglichen werden können. Allerdings sind davon die Unbrauchbarkeit eines Mietgegenstandes, das Fehlen einer zeitgemäßen Badegelegenheit oder wenn das WC gemeinschaftlich mit anderen Mietern genutzt werden muss, weil es sich zum Beispiel auf dem Hausflur befindet, ausgenommen.

 

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