Eigentum (Allein-, Mit-, Wohnungs-)

Christopher Jeckl
Christopher Jeckl
  • Aktualisiert

Der Eigentumsstatus einer Immobilie oder eines Grundstücks kann sich auf Alleineigentum oder Miteigentum beziehen. Ein Alleineigentümer besitzt 100 Prozent der Anteile an der Liegenschaft, während ein Miteigentümer einen bestimmten Anteil besitzt, der als ideeller Anteil bezeichnet wird. Daher wird dem Miteigentümer kein spezifischer Abschnitt der Liegenschaft zugeordnet, sondern ein Prozentsatz, zum Beispiel die Hälfte.


Wohnungseigentum stellt eine Form des Miteigentums dar. Ein Wohnungseigentümer hält einen ideellen Anteil am Grundstück. Im Unterschied zum traditionellen Miteigentum ist an seinen im Grundbuch verzeichneten Miteigentumsanteil das Recht geknüpft, ein spezifisches Wohnungseigentumsobjekt, wie zum Beispiel Wohnung Nr. 5, zu nutzen und exklusiv darüber zu verfügen.

 

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