Dienstbarkeiten: Grunddienstbarkeiten, Personaldienstbarkeiten

Christopher Jeckl
Christopher Jeckl
  • Aktualisiert

Dienstbarkeiten, auch als Servitute bekannt, unterteilen sich in Grund- und Personaldienstbarkeiten. Grunddienstbarkeiten beinhalten etwa das Recht auf Licht, das Recht auf eine Aussicht, Weidedienstbarkeiten, Forstnutzungsrechte, Holzbringungsrechte, Wasserbezugsrechte, Wegerechte sowie Leitungsrechte. Hingegen umfassen persönliche Dienstbarkeiten das Gebrauchsrecht, das Wohnungsrecht und das Fruchtgenussrecht. Im Grundbuch sind diese Dienstbarkeiten im C-Blatt für das belastete Grundstück und im A2-Blatt für das begünstigte Grundstück nachzulesen.

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