Belastungsverbot

Christopher Jeckl
Christopher Jeckl
  • Aktualisiert


Mit der Eintragung eines Belastungsverbotes im Grundbuch (C-Blatt) wird garantiert, dass der Grundbesitz nicht durch Pfandrechte oder dingliche Nutzungsrechte belastet werden kann. Belastungsverbote können im Grundbuch nur dann verankert werden, wenn sie zwischen Ehepartnern, Eltern und Kindern, Adoptiv- oder Pflegekindern oder deren Ehepartnern vereinbart wurden.

 

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