Das Pfandrecht stellt das dingliche Recht des Gläubigers dar, zur Erfüllung seiner Forderung auf eine Immobilie oder auf ein Grundstück (unbewegliche Sache) zurückzugreifen, falls die Verbindlichkeit nicht fristgerecht erfüllt wird. Man unterscheidet zwischen Höchstbetrags- und Festbetragspfandrecht, wobei letzteres weiter in Afterpfandrecht, Singularpfandrecht und Simultanpfandrecht unterteilt wird. Bei Liegenschaften entsteht das Pfandrecht durch eine Eintragung im Grundbuch. Sobald ein Darlehen vollständig zurückgezahlt ist, kann das Pfandrecht gelöscht werden. Der Antrag auf Pfandrechtslöschung kann nur vom Immobilien- bzw. Grundstückseigentümer gestellt werden.
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