Ein Simultanpfandrecht liegt vor, wenn ein Kredit durch mehrere Liegenschaften gesichert wird. Dieses Pfandrecht ist im Grundbuch einsehbar und wird in die Akte jeder betroffenen Immobilie aufgenommen. Eine der Liegenschaften wird als "Haupteinlage" bezeichnet, wo alle Eintragungen in Bezug auf dieses Pfandrecht vorgenommen werden. Die restlichen Immobilien oder Grundstücke gelten als "Nebeneinlagen". In allen Eintragungen erfolgt eine gegenseitige Verweisung auf das Pfandrecht. Die Gebühr für die Eintragung fällt bei simultaner Eintragung nur einmalig an.
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