Ein Veräußerungsverbot ist eine rechtliche Beschränkung, die die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück bzw. einer Immobilie verhindert. Es kann sowohl zwischen bestimmten engen Verwandten - wie Ehepartnern, Eltern und Kindern, Adoptiv- oder Pflegekindern oder deren Ehepartnern - vereinbart werden, als auch durch gesetzliche Bestimmungen, wie den landesgesetzlichen Wohnbauförderungsgesetzen, verordnet werden. Ein Veräußerungsverbot wird im Grundbuch vermerkt, um seine Rechtsverbindlichkeit zu gewährleisten und Dritte darauf hinzuweisen.
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.