Vorkaufsrecht

Christopher Jeckl
Christopher Jeckl
  • Aktualisiert

Das Vorkaufsrecht ist eine spezielle Regelung, die einer bestimmten Person oder einem bestimmten Personenkreis das Recht einräumt, eine Immobilie vor dem Verkauf an einen Dritten zu erwerben. Dies bedeutet, dass die Immobilie zunächst dem Inhaber des Vorkaufsrechts zu den gleichen Bedingungen angeboten werden muss, wie sie dem Dritten angeboten wurden. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Vorkaufsberechtigten eine detaillierte Übersicht zu liefern, die notwendige zukünftige Erhaltungsarbeiten, geplante Verbesserungen, erforderliche Beiträge zur Rücklage und voraussichtliche Kosten umfasst, insbesondere im Hinblick auf die Bewirtschaftungskosten und daraus resultierende Vorauszahlungen. Der Vorkaufsberechtigte hat dann 30 Tage Zeit, sich zu entscheiden, ob er die Immobilie zu diesen Bedingungen erwerben möchte.

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