Wiederkaufsrecht

Christopher Jeckl
Christopher Jeckl
  • Aktualisiert

Das Wiederkaufsrecht ist ein vertraglich festgelegtes Recht des Verkäufers, ein zuvor verkauftes Gut wieder zurückzukaufen. Dieses Recht ist nur gegenüber dem ursprünglichen Käufer und seinen Gesamtrechtsnachfolgern durchsetzbar. Es ermöglicht dem Verkäufer, unter bestimmten, im Vertrag festgelegten Bedingungen die Kontrolle über das Gut zurückzuerlangen.

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