Die Bruttomonatsmiete ist die Gesamtsumme, die ein Mieter für die Nutzung einer Immobilie zahlt. Sie setzt sich wie folgt zusammen:
- Haupt- oder Untermietzins: Dies stellt die Grundmiete für die Nutzung der Immobilie dar.
- Anteilige Betriebskosten: Hierzu zählen alle Kosten, die für den Betrieb und die Instandhaltung des Gebäudes anfallen.
- Laufende öffentliche Abgaben: Dazu gehören etwa Grundsteuern, die der Mieter zu tragen hat.
- Anteilige spezielle Aufwendungen: Ein typisches Beispiel hierfür sind Kosten, die mit dem Betrieb eines Aufzugs zusammenhängen. Hierzu zählen Wartungen, Instandhaltung sowie mögliche Reparaturen oder Erneuerungen.
- Kosten für gemietete Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände oder zusätzliche Leistungen des Vermieters: Diese können variieren und sind im Mietvertrag festgelegt.
Die Bruttomonatsmiete hat auch Bedeutung für die Berechnung der Maklerprovision, da sie oft als Berechnungsgrundlage dient. Zur Berechnung des Honorars wird die Umsatzsteuer (sofern der Vermieter umsatzsteuerpflichtig ist) nicht in den Bruttomietzins einberechnet. Des Weiteren dürfen Heizkosten nur dann zur Bruttomonatsmiete hinzugefügt werden, wenn der Mietvertrag dem Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes unterliegt.
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