Abtretung der Mietrechte durch Veräußerung oder Verpachtung eines Unternehmens

Christopher Jeckl
Christopher Jeckl
  • Aktualisiert

Wenn der Hauptmieter eines Geschäftslokals das in der gemieteten Immobilie betriebene Unternehmen veräußert und das Geschäft in denselben Räumen fortgeführt wird, tritt der Käufer des Unternehmens automatisch als neuer Hauptmieter in den bestehenden Mietvertrag ein.

Sowohl der Verkäufer als auch der Käufer des Unternehmens sind verpflichtet, den Vermieter umgehend über den Verkauf des Unternehmens zu informieren. Der Vermieter hat das Recht, die rechtlichen Konsequenzen dieser Änderung ab dem Mietzahlungszeitpunkt, der auf die Unternehmensveräußerung folgt, geltend zu machen.

Diese Regelungen sorgen für Kontinuität und Sicherheit in der Geschäftsbeziehung zwischen Mieter und Vermieter und gewährleisten, dass das Mietverhältnis im Falle einer Unternehmensveräußerung ordnungsgemäß fortgesetzt wird.

 

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