Ein Alleinvermittlungsauftrag besteht, wenn sich der Auftraggeber dazu verpflichtet, für eine spezifische Geschäftsvermittlung ausschließlich auf die Dienste eines ausgewählten Maklers zurückzugreifen. Mit Abschluss dieses Auftrags ist der Makler wiederum angehalten, sich aktiv und engagiert um die erfolgreiche Vermittlung des Geschäfts zu kümmern. Sowohl die Dauer des ursprünglichen Alleinvermittlungsauftrags als auch jede darauffolgende Verlängerung des Auftrags muss auf eine angemessene Zeitspanne befristet sein.
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