Als Anliegerleistungen bezeichnet man die erforderlichen Gebühren und Beiträge, die für die Einreichung von Bauprojekten entrichtet werden müssen. Dies schließt die möglicherweise anfallende Kanaleinmündungsgebühr und den Anliegerbeitrag ein, sowie den Nachweis, dass die Stellplatzverpflichtung erfüllt wurde. Im Gegenzug erhält man sogenannte Frontrechte.
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