Frontrechte

Christopher Jeckl
Christopher Jeckl
  • Aktualisiert

Die Frontrechte, die durch die Entrichtung von Anliegerleistungen erworben werden, ermöglichen dem Bauwerber bestimmte Rechte entlang der Baulinien. Dazu gehören das Anbringen von Fenstern, das Herstellen von Anschlüssen an die in den Verkehrsflächen liegenden Straßenkanäle und öffentlichen Versorgungsleitungen und das Errichten der gemäß § 83 Abs. 1 der Bauordnung für Wien zulässigen Vorbauten. Des Weiteren können Frontrechte die Anordnung von Eingängen und Ausfahrten erlauben, es sei denn, der Bebauungsplan legt etwas anderes fest. Siehe auch "Anliegerleistungen".

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