Ausländergrundverkehr bezeichnet den Erwerb von Immobilieneigentum, Baurechten oder persönlichen Dienstbarkeiten durch ausländische Staatsbürger in Wien. Laut dem Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz muss dieses Rechtsgeschäft genehmigt werden, damit es gültig ist. Die zuständige Behörde für diese Genehmigungen in Wien ist die MA35, Einwanderung und Staatsbürgerschaft. Die Erteilung dieser Genehmigungen ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, und es gibt relevante Ausnahmeregelungen, die auf der Webseite der Stadt Wien nachgelesen werden können. Es ist wichtig zu beachten, dass die Bestimmungen zum Ausländergrundverkehr von den jeweiligen Bundesländern ausgeführt werden und sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden können.
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.