Baurecht

Christopher Jeckl
Christopher Jeckl
  • Aktualisiert

Das Baurecht ist ein rechtliches Instrument, das einer Person oder Organisation (dem Baurechtsnehmer) das Recht einräumt, auf einem fremden Grundstück (gehörend dem Baurechtsgeber) ein Gebäude zu errichten oder zu unterhalten. Es ist ein übertragbares und erbbares Recht, das für einen bestimmten Zeitraum - mindestens 10 Jahre und höchstens 100 Jahre - vergeben wird.

Die Errichtung eines Baurechts erfordert den Abschluss eines schriftlichen Baurechtsvertrags zwischen dem Grundeigentümer und dem Baurechtsnehmer und die Eintragung dieses Rechts in das Grundbuch. Dabei wird das Baurecht in der Stammliegenschaft im Lastenblatt (C-Blatt) des Grundbuchs eingetragen und eine Baurechtseinlage für das entsprechende Baurechtsgebäude eröffnet.

Für die Nutzung des Grundstücks wird in der Regel ein jährlicher Bauzins an den Grundeigentümer gezahlt. Nach Ablauf der vereinbarten Baurechtsdauer fällt das auf dem Grundstück errichtete Bauwerk automatisch an den Grundeigentümer, es sei denn, es wurde vertraglich anders geregelt. Dabei gehen gesetzliche Pfandrechte und Vorzugsrechte, die auf dem Baurecht lasten, auf das Grundstück über.

Wenn nicht vertraglich anders vereinbart, hat der Baurechtsnehmer gemäß § 9 Absatz 2 BauRG Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 25 % des aktuellen Bauwerts, wenn das Baurecht endet.

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