Eine Baurechtseinlage ist ein spezifischer Eintrag, der bei der Begründung eines Baurechts im Grundbuch vorgenommen wird. Dieser Eintrag wird neben der Eintragung des Baurechts im Lastenblatt (C-Blatt) der Stammliegenschaft erstellt und fungiert im Grunde wie ein eigener Grundbucheintrag für das Baurechtsgebäude. Die Baurechtseinlage erhält eine eigene Einlagezahl.
In dieser Baurechtseinlage können verschiedene Rechte und Verpflichtungen, die das Baurechtsgebäude betreffen, eingetragen werden. Es können insbesondere Hypotheken, Pfandrechte oder andere Belastungen eingetragen werden, die spezifisch das Baurechtsgebäude betreffen.
Zusätzlich kann in der Baurechtseinlage auch Baurechtswohnungseigentum begründet werden. Das bedeutet, dass innerhalb des Gebäudes, das aufgrund des Baurechts errichtet wurde, Wohnungseigentum entstehen kann, ähnlich, wie es bei herkömmlichen Mehrfamilienhäusern der Fall ist.
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