Wohnungseigentumsobjekt

Christopher Jeckl
Christopher Jeckl
  • Aktualisiert

Ein Wohnungseigentumsobjekt ist ein wohnungseigentumstaugliches Objekt, wie eine Wohnung, sonstige selbstständige Räumlichkeiten und Fahrzeugstellplätze. Es handelt sich um einen abgeschlossenen Teil eines Gebäudes, der entweder individuellen Wohnbedürfnissen dient (wie eine Wohnung) oder von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung ist (wie Geschäftsräume oder eine Garage). Als Fahrzeugstellplatz gilt eine klar abgegrenzte Fläche, die ausschließlich zum Abstellen eines Fahrzeugs bestimmt und dafür geeignet ist.

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