Bauträgervertragsgesetz

Christopher Jeckl
Christopher Jeckl
  • Aktualisiert

Das Bauträgervertragsgesetz (BTVG) kommt zur Anwendung bei Bauträgerverträgen, in denen vertraglich vereinbart ist, dass der Käufer vor Fertigstellung des Bauwerks Zahlungen von über 150 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche an den Bauträger oder an Dritte leisten muss.

Das BTVG bestimmt den Vertragsinhalt zwischen Bauträger und Käufer und legt die Rücktrittsrechte für beide Parteien fest. Ein zentraler Aspekt des BTVG ist die Absicherung der vom Käufer getätigten Zahlungen. Hierfür sind verschiedene Mechanismen vorgesehen:

  • Schuldrechtliche Sicherung
  • Grundbücherliche Sicherstellung des Rechtserwerbs auf dem Baugrundstück, verbunden mit einer Ratenzahlung
  • Pfandrechtliche Sicherung

In der Praxis ist oft die grundbücherliche Sicherung zusammen mit einer Zahlung nach einem festgelegten Ratenplan A oder B üblich (der Hauptunterschied zwischen den beiden Plänen liegt in der Höhe der jeweiligen Ratenzahlungen). Für die Durchführung dieser Maßnahmen ist die Beauftragung eines Treuhänders durch den Bauträger notwendig.

War dieser Beitrag hilfreich?

0 von 0 fanden dies hilfreich

Haben Sie Fragen? Anfrage einreichen

Kommentare

0 Kommentare

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.