Siehe auch Bauträger
Die Ratenpläne A und B, die im Bauträgervertragsgesetz festgelegt sind, ermöglichen eine gestaffelte Zahlung des Kaufpreises in Raten, abhängig vom Baufortschritt. Bei beiden Plänen erfolgt die Zahlung jeweils erst nach der Fertigstellung bestimmter Bauabschnitte. Der wesentliche Unterschied zwischen den Ratenplänen A und B liegt in der prozentualen Aufteilung der Raten pro abgeschlossenem Bauabschnitt. Je nach Plan wird ein anderer Prozentsatz des Gesamtkaufpreises mit der Fertigstellung jedes Bauabschnitts fällig.
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