Ein Immobilienmakler ist eine Person, die auf Grundlage eines Maklervertrags im Auftrag eines Kunden eine Transaktion mit einer unbeweglichen Sache (Grundstücke, Wohnungen, Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien, etc.) mit Dritten vermittelt. Unter dem Begriff "Transaktion" oder "Geschäft" fallen Käufe, Tauschgeschäfte, Bestandsverträge sowie andere Nutzungsüberlassungsverträge, wie etwa Hypothekendarlehen.
Der Immobilienmakler handelt als Vermittler zwischen den Parteien, unterstützt bei der Preisverhandlung, koordiniert die Durchführung notwendiger rechtlicher und finanzieller Schritte und stellt sicher, dass alle Aspekte der Transaktion korrekt und rechtzeitig abgewickelt werden. Das Ziel des Immobilienmaklers ist es, den Prozess des Immobilienkaufs oder -verkaufs für den Kunden so einfach und effizient wie möglich zu gestalten.
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