Ein Maklervertrag stellt einen Vertrag des Privatrechts dar, bei dem der Besitzer eines zu vermittelnden Objekts dem Makler einen Auftrag zur Vermittlung erteilt. Die Zustimmung zu einem Maklervertrag kann verbal, in schriftlicher Form oder stillschweigend erfolgen. Eine Ausnahme bildet die Verlängerung eines exklusiven Vermittlungsauftrags zwischen einem Unternehmen und einem Konsumenten, die schriftlich fixiert werden muss. Es existieren zwei Arten solcher Verträge: der einfache Maklervertrag, auch als Vermittlungsauftrag bekannt, der ohne festgelegtes Ende abgeschlossen wird und zu jeder Zeit beendet werden kann, und der exklusive Vermittlungsauftrag (siehe auch Alleinvermittlungsauftrag). Letzterer ist ein Vertrag mit festgelegter Laufzeit und kann während dieser von beiden Parteien lediglich bei Vorliegen eines bedeutenden Grundes aufgelöst werden. Wenn der Makler seine Aufgabe vertragsgemäß erfüllt, gilt auch der Maklervertrag als erfüllt und das Recht auf die vereinbarte Provision entsteht. Um einen Maklervertrag abzuschließen, müssen die Parteien, der Verkaufspreis und das Objekt ausreichend definiert werden.
<% if (previousArticle) { %>
<% } %>
<% if (allItems.length > 1) { %>
<% if (previousTitle) { %>
<% } %>
<% if (nextArticle) { %>
<%= previousTitle %>
<% } %> <%= previousArticle.title %>
<% if (nextTitle) { %>
<% } %>
<%= nextTitle %>
<% } %> <%= nextArticle.title %>Inhalt
-
<% allItems.forEach(function(item) { %>
- <%= item.name %> <%= partial('partial-table-of-contents', { items: item.children, partial: partial }) %> <% }); %>
-
<% items.forEach(function(item) { %>
- <%= item.name %> <%= partial('partial-table-of-contents', { items: item.children, partial: partial }) %> <% }); %>
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.