Dingliches Recht

Christopher Jeckl
Christopher Jeckl
  • Aktualisiert

Das dingliche Recht verleiht direkte Herrschaft über eine Sache und gilt gegenüber jedermann (Beispiele hierfür sind Eigentum, Pfandrecht, Baurecht und Dienstbarkeiten). Inhaber von dinglichen Rechten können natürliche Personen, juristische Personen, im Firmenbuch registrierte Rechtsträger oder Vereine sein.

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