Betriebskosten Vorschreibung

Christopher Jeckl
Christopher Jeckl
  • Aktualisiert

Bei Miet- oder Wohnungseigentumsobjekten erhalten die Mieter oder Eigentümer in der Regel von der Hausverwaltung oder vom Vermieter eine Betriebskostenvorschreibung. Diese enthält eine Vorabberechnung zur Deckung der Betriebskosten, wie sie im Betriebskosten-Katalog des Mietrechtsgesetzes (MRG) definiert sind. Diese Vorschreibung muss in zwölf gleich hohen monatlichen Raten im Laufe eines Kalenderjahres erfolgen, was als Jahrespauschalabrechnung bezeichnet wird. Die Akontozahlungen basieren auf dem Gesamtbetrag der Betriebskosten und der öffentlichen Abgaben aus dem vorhergehenden Kalenderjahr. Gemäß MRG darf die Vorauszahlung um nicht mehr als 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr angehoben werden.

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