Grillen am Balkon?

Christopher Jeckl
Christopher Jeckl
  • Aktualisiert

Obwohl das Grillen am und auf dem Balkon grundsätzlich gesetzlich zulässig ist, solange es nicht durch die Hausordnung, den Wohnungseigentumsvertrag oder den Mietvertrag untersagt ist, ist dennoch der § 364 Abs. 2 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) zu berücksichtigen. Dieser Artikel gestattet es einem Eigentümer, seinem Nachbarn die Verursachung von Beeinträchtigungen durch Rauch, Geruch oder Lärm, die das gewöhnliche Maß überschreiten, zu untersagen, wenn diese die übliche Nutzung der Liegenschaft erheblich stören. Gas- und Kohlegrills werden im Hinblick auf die Feuer- und Brandschutzbestimmungen allgemein als bedenklich eingestuft.

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