Denkmalschutz

Christopher Jeckl
Christopher Jeckl
  • Aktualisiert

Denkmalschutz bezeichnet den gesetzlich verankerten Schutz von Gebäuden, Anlagen oder Gegenständen, die aufgrund ihrer historischen, kulturellen oder künstlerischen Bedeutung als erhaltenswert angesehen werden.

Unter den Schutz des Denkmalschutzgesetzes fallen sowohl bewegliche als auch unbewegliche Güter. Unbewegliche Güter können dabei sowohl Gebäude als auch Teile von Gebäuden, Ensembles oder Landschaftsteile sein. Wenn ein Gebäude unter Denkmalschutz steht, hat dies gewisse Auswirkungen auf die Pflichten des Eigentümers. So sind etwa Zustimmungen der Denkmalschutzbehörde für geplante Änderungen am Gebäude erforderlich. Gleichzeitig kann der Eigentümer aber auch Zugang zu staatlichen Unterstützungen für Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen erhalten.

Obwohl unbewegliche Denkmale in die Denkmalliste eingetragen werden, ist diese Eintragung nicht rechtlich bindend und beeinflusst nicht die Rechtsstellung des Eigentümers. Sie dient hauptsächlich dazu, die Öffentlichkeit und die Behörden zu informieren. Ein verbindlicher rechtlicher Nachweis über den Denkmalschutzstatus eines Gebäudes kann nur durch einen entsprechenden Eintrag im Grundbuch erbracht werden.

 

 

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