Das österreichische Wohnungseigentumsgesetz (WEG) definiert und reguliert die rechtlichen Aspekte des Wohnungseigentums. Es verleiht dem Eigentümer das Recht zur Nutzung und Verfügung über ein bestimmtes Wohnungseigentumsobjekt, also eine konkrete Wohneinheit, und gewährt ihm gleichzeitig das Miteigentum an der gesamten Liegenschaft, auf der sich diese Wohneinheit befindet.
Wohnungseigentum, wie es durch das österreichische Wohnungseigentumsgesetz (WEG) definiert wird, beschränkt sich nicht nur auf selbstständige Wohnungen. Es kann auch andere Räumlichkeiten umfassen, die eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung haben und selbstständig genutzt werden können. Beispiele hierfür sind Geschäftsräume oder Garagen
Ebenfalls als Wohnungseigentum anerkannt werden speziell definierte Parkplätze für Kraftfahrzeuge. Diese können sich sowohl innerhalb von Gebäuden als auch im Freien befinden und dienen ausschließlich dem Parken von Fahrzeugen.
Zudem umfasst das Wohnungseigentum auch das sogenannte Zubehör-Wohnungseigentum. Dieses berechtigt zur alleinigen Nutzung bestimmter Räumlichkeiten oder Flächen, darunter können zum Beispiel Dachböden, Keller, Lagerplätze oder Gärten fallen.
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