Eine Eigentümerpartnerschaft ist eine juristische Konstruktion, in der zwei natürliche Personen gemeinsam das Eigentum an einem Wohnungseigentumsobjekt halten. Dies erfordert, dass beide Partner jeweils einen halben Anteil an der Immobilie besitzen und diese Anteile müssen gleich belastet sein.
In einer Eigentümerpartnerschaft agieren die Partner juristisch als Einheit in Bezug auf das Wohnungseigentum. Das bedeutet, dass jegliche Veränderungen in der Eigentümerschaft, wie Beschränkungen oder Belastungen, gemeinsam vorgenommen werden müssen, solange die Partnerschaft besteht. Ebenso werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf beide Partner gleichzeitig angewendet.
In Bezug auf die Haftung sind die Partner zu gleichen Teilen für alle Verpflichtungen verantwortlich, die sich aus dem gemeinsamen Wohnungseigentum ergeben. Das bedeutet, dass beide Partner die gleiche finanzielle Verantwortung für alle mit der Immobilie verbundenen Verbindlichkeiten tragen.
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