Eigentümerversammlungen

Christopher Jeckl
Christopher Jeckl
  • Aktualisiert

Gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in Österreich ist es die Aufgabe des Hausverwalters, mindestens alle zwei Jahre eine Eigentümerversammlung für Wohnungen, an denen Wohnungseigentum begründet ist, einzuberufen. Diese Versammlung bietet eine Plattform für Wohnungseigentümer, um verschiedene Themen zu diskutieren und Entscheidungen zu treffen.

Vor der Versammlung müssen die Wohnungseigentümer mindestens zwei Wochen im Voraus schriftlich über das Datum und die zur Diskussion stehenden Themen informiert werden. Der Zeitpunkt der Versammlung muss so gewählt werden, dass die meisten Eigentümer teilnehmen können.

Während der Eigentümerversammlung ist der Hausverwalter dafür verantwortlich, ein Protokoll anzufertigen. Dieses sollte mindestens die anwesenden Personen und die Ergebnisse der Abstimmungen zu den auf der Tagesordnung stehenden Themen enthalten. Nach der Versammlung ist es die Pflicht des Verwalters, das Protokoll allen Wohnungseigentümern schriftlich zur Verfügung zu stellen und es an einem gut sichtbaren Ort im Haus auszuhängen.

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