Das Ertragswertverfahren ist ein Bewertungsverfahren, das primär für Immobilien verwendet wird, die zur Erzeugung von Einkommen dienen. Dieses Verfahren wird durch das Liegenschaftsbewertungsgesetz und die ÖNORM B 1802-1 geregelt.
Im Kern beruht dieses Verfahren auf der Berechnung des Rohertrags, der alle Einnahmen zusammenfasst, die durch die Immobilie generiert werden können. Davon werden dann die Betriebskosten abgezogen, um den Reinertrag zu erhalten.
Um den Ertragswert des Gebäudes selbst zu ermitteln, zieht man die Bodenwertverzinsung vom Reinertrag ab. Dieser ermittelte Betrag wird unter Zuhilfenahme eines angemessenen Zinssatzes und basierend auf der prognostizierten Restnutzungsdauer der Immobilie kapitalisiert.
Um schließlich den Gesamtertragswert der Immobilie zu erhalten, addiert man den Bodenwert der Liegenschaft zu dem so ermittelten Ertragswert des Gebäudes.
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