Einverleibung

Christopher Jeckl
Christopher Jeckl
  • Aktualisiert

Die Einverleibung, oftmals auch als Eintragung bezeichnet, ist der formale Akt der absoluten Übertragung oder Löschung eines bestimmten Rechts in Bezug auf eine Immobilie, d.h., es erfolgt ohne jegliche Vorbehalte oder zusätzlichen Bedingungen. Diese Prozedur wird im Grundbuch vollzogen, welches als offizielles Register für alle rechtlichen Änderungen an Immobilien dient.

Durch eine Einverleibung kann beispielsweise das Eigentumsrecht einer Immobilie auf eine andere Person übertragen oder gelöscht werden. Auch andere dingliche Rechte, wie Pfandrechte oder Dienstbarkeiten (Servituten), können auf diese Weise einverleibt werden.

Die Einverleibung kann sowohl das Hinzufügen als auch das Entfernen von Rechten umfassen. Dabei handelt es sich um einen rechtlichen Vorgang, der Änderungen im Rechtsstatus einer Immobilie verbindlich macht und für Dritte nachvollziehbar dokumentiert.

War dieser Beitrag hilfreich?

0 von 0 fanden dies hilfreich

Haben Sie Fragen? Anfrage einreichen

Kommentare

0 Kommentare

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.