Erben / Vererben

Christopher Jeckl
Christopher Jeckl
  • Aktualisiert

Das Erben oder Vererben ist ein juristischer Prozess, der auf der Weitergabe des Vermögens einer Person nach deren Tod basiert. Dies kann durch die gesetzliche Erbfolge oder durch eine individuelle letztwillige Verfügung, wie ein Testament oder einen Erbvertrag, geregelt sein. Das zu vererbende Vermögen kann dabei alle Arten von Vermögenswerten, Schulden und möglicherweise auch digitale Rechte, wie Zugangsdaten zu Internetprofilen, umfassen.

Ein wichtiges Prinzip des Erbrechts ist das Pflichtteilsrecht, welches sicherstellt, dass nahe Verwandte einen bestimmten Mindestanteil am Nachlass erhalten. Als Erbe tritt man die Nachfolge des Verstorbenen an und erlangt durch eine gerichtliche Einantwortung das Vermögen oder einen Teil davon.

Wenn eine einzelne Person Erbe wird, wird diese als Alleinerbe oder Universalerbe bezeichnet. Wenn jedoch mehrere Personen als Erben vorgesehen sind, bilden sie gemeinsam eine Erbengemeinschaft.

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