Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG)

Christopher Jeckl
Christopher Jeckl
  • Aktualisiert

Das Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG), das seit dem 13. Juni 2014 in Österreich in Kraft ist, implementiert die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie von 2011. Das Gesetz gewährt Verbrauchern das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen von Verträgen zurückzutreten, die entweder außerhalb von Geschäftsräumen oder über Fernabsatz abgeschlossen wurden.

Kauf- und Mietverträge sind von diesem Rücktrittsrecht ausgenommen, hingegen gilt es für Maklerverträge, sofern diese nicht in den Geschäftsräumen des Maklers geschlossen werden. Um Verzögerungen zu vermeiden, können Verbraucher auf ihr Widerrufsrecht verzichten und den Makler bitten, vor Ablauf der vierzehntägigen Rücktrittsfrist tätig zu werden.

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