Gerichtlich zertifizierte Sachverständige

Christopher Jeckl
Christopher Jeckl
  • Aktualisiert

Sachverständige haben die Option, eine gerichtliche Zertifizierung zu erlangen. Hierbei sind im Sachverständigen- und Dolmetschergesetz (SDG) die Verfahren zur Prüfung und Bestätigung der Kompetenzen und Fähigkeiten von Sachverständigen festgelegt. In diesem Prüfungsverfahren werden Kriterien wie umfassendes Fachwissen und Erfahrung, Zuverlässigkeit, Unabhängigkeit sowie ein tiefgehendes Verständnis der gerichtlichen Sachverständigentätigkeit und der relevanten verfahrensrechtlichen Bestimmungen gefordert. Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung wird der Sachverständige in das Sachverständigenverzeichnis aufgenommen und ist dann berechtigt, als Sachverständiger für Gerichte tätig zu sein.

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