Gewährleistung: allgemein, Bauträger

Christopher Jeckl
Christopher Jeckl
  • Aktualisiert

Die Gewährleistung stellt eine rechtliche Verpflichtung dar, für bereits zum Zeitpunkt der Übergabe oder Lieferung bestehende Mängel einzustehen. Diese Verpflichtung betrifft den Hersteller/Verkäufer, im Falle einer Immobilie in der Regel den Bauträger. Ein Mangel liegt vor, wenn die gelieferte Ware oder das erbrachte Werk nicht die vereinbarten oder üblicherweise erwarteten Eigenschaften aufweist und daher die vertraglich vereinbarte Nutzung eingeschränkt oder unmöglich ist. Bei Immobilien, die als unbewegliche Güter gelten, erstreckt sich die Gewährleistungsfrist auf drei Jahre ab Abschluss der Bauarbeiten.

 

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