Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrssteuer, die auf den Kauf von inländischen Grundstücken anfällt. Sie wird auf Grundlage des rechtskräftigen Verpflichtungsgeschäftes (wie Kauf- oder Tauschverträge) erhoben, unabhängig von der Eintragung des Eigentumsrechts im Grundbuch. Die Steuerhöhe beträgt in der Regel 3,5 Prozent des Kaufpreises. In bestimmten Situationen wird sie jedoch auf Basis des Grundstückswerts oder des Einheitswerts bestimmt.
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