Hausbesorger

Christopher Jeckl
Christopher Jeckl
  • Aktualisiert

Hausbesorger sind Personen, die im Auftrag des Hauseigentümers gegen Bezahlung für Sauberkeit, Wartung und Aufsicht eines Gebäudes sorgen. Wenn das Arbeitsverhältnis vor dem 30. Juni 2000 abgeschlossen wurde, fällt es unter das Hausbesorgergesetz. Personen, deren Arbeitsverhältnis nach diesem Datum geschlossen wurden, gelten als Hausbetreuer und unterliegen dem allgemeinen Arbeitsrecht. Hausbesorger sind verpflichtet, die Interessen des Hauseigentümers hinsichtlich der ihnen übertragenen Aufgaben sorgfältig und gewissenhaft zu vertreten und den Eigentümer über alle festgestellten Mängel oder Schäden am Gebäude zu informieren. Zu ihren Reinigungsaufgaben zählen das Säubern der Treppen, Flure, Wasserleitungsmuscheln und der Waschküche, das Kehren des Kellers (mit Ausnahme einzelner Kellerabteile), das Putzen der Fenster in Treppenhäusern und Fluren sowie das Reinigen der Gehwege und deren Betreuung bei Glatteis.

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