Das Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG) gilt für die Verteilung von Heiz- und Warmwasserkosten in Gebäuden und wirtschaftlichen Einheiten mit mindestens vier Nutzungseinheiten. Es wird angewandt, wenn die Einheiten von einer gemeinsamen Wärmeversorgungsanlage - das heißt, einer Zentralheizung und nicht einer individuellen Heizung - versorgt werden und mit Geräten zur Messung der individuellen Verbrauchsanteile (eigene Zähler pro Einheit) ausgestattet sind. Gemäß diesem Gesetz muss der Verwalter der Wohnungseigentumseinheiten den Eigentümern spätestens bis zum 30. Juni eine korrekte und ordnungsgemäße Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten vorlegen.
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.