Hausbesorgerwohnung

Christopher Jeckl
Christopher Jeckl
  • Aktualisiert

Während der Dauer ihrer Anstellung haben Hausbesorger Anspruch auf eine Wohnung, die gesundheits-, bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften entspricht und zur ständigen Bewohnung geeignet ist. Diese Wohnung muss baulich abgeschlossen und mindestens mit einem Zimmer, einer Küche, einem Vorraum, einer Toilette und einer Bademöglichkeit ausgestattet sein. Sie sollte einen normalen Ausstattungsstandard aufweisen.

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