Die Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen ist ein Verfahren, bei dem die für ein bestimmtes Grundstück geltenden bau- und planungsrechtlichen Bestimmungen von der zuständigen Behörde offiziell bestätigt werden. Dadurch erhält der Antragsteller Rechtssicherheit bezüglich der aktuell zulässigen Bebauung des betreffenden Grundstücks. Die Rechtsverbindlichkeit dieser Auskunft beträgt 18 Monate und das Verfahren kann von jedem Miteigentümer, Eigentümer oder Baurechtsnehmer initiiert werden, indem ein entsprechender Antrag bei der Magistratsabteilung 64 eingereicht wird.
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