Sprungeintragung

Christopher Jeckl
Christopher Jeckl
  • Aktualisiert

Die Sprungeintragung ist ein Begriff aus dem Immobilienrecht, der eine besondere Form der Eigentumsübertragung bezeichnet. Wenn eine Immobilie oder ein bücherliches Recht mehrfach nacheinander außerbücherlich - das heißt ohne Eintragung in das Grundbuch - übertragen worden ist, kann der letzte Erwerber unter Nachweis seiner Vorgänger verlangen, dass die Eintragung in das Grundbuch unmittelbar auf ihn erfolgt. Dies ermöglicht eine direkte bücherliche Übertragung des Eigentums von der ursprünglichen auf die aktuelle Partei, ohne dass die Zwischenschritte im Grundbuch dokumentiert werden müssen. Dieses Verfahren ist besonders relevant, wenn ein Hypothekarkredit, der außerbücherlich auf eine dritte Partei übertragen wurde, getilgt wurde. In diesem Fall kann der Schuldner die Löschung des Pfandrechts verlangen, ohne dass die außerbücherliche Übertragung zuvor eingetragen werden muss.

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