Der Begriff "Überbelag" bezieht sich auf die Überbelegung einer Wohnung mit mehr Personen als von bestimmten Regelungen vorgesehen. In Wien etwa legt die Verordnung der Wiener Landesregierung fest, dass eine Wohnung als überbelegt gilt, wenn die Anzahl der Personen, die in ihr leben, die Anzahl der zur Verfügung stehenden Wohnräume um mehr als zwei übersteigt. Zum Beispiel wäre eine Wohnung mit drei Zimmern und sechs Bewohnern gemäß dieser Regelung überbelegt, mit bis zu fünf Bewohnern jedoch nicht. Diese Regelung dient dazu, den angemessenen Wohnkomfort und gesundheitlichen Standards für die Bewohner zu gewährleisten.
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