Sowohl Miete als auch Pacht sind Formen eines Bestandsvertrags, bei dem jemandem der Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache gegen Entgelt für eine bestimmte Zeit eingeräumt wird. Der entscheidende Unterschied zwischen beiden liegt in der Art der Nutzung. Beim Mietvertrag wird eine Sache (beispielsweise eine Wohnung) zur Nutzung überlassen, die ohne zusätzlichen Aufwand direkt genutzt werden kann. Eine Pacht hingegen erfordert von der pachtenden Partei zusätzliche Anstrengungen und Investitionen, um aus der Sache (wie beispielsweise einem gastronomischen Betrieb oder landwirtschaftlichen Flächen) einen Ertrag zu generieren. Das Recht auf den sogenannten Fruchtgenuss ist also bei der Pacht im Unterschied zur Miete mit inbegriffen.
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.