Wohnrecht

Christopher Jeckl
Christopher Jeckl
  • Aktualisiert

Das Wohnrecht, auch als persönliche Dienstbarkeit oder Servitut bezeichnet, ist ein besonderes Nutzungsrecht, das einer Person das Recht gibt, in den bewohnbaren Teilen eines Hauses zu leben, ohne dass diese Person der Eigentümer der Immobilie ist. Dieses Recht kann sich auf bestimmte Räume oder das gesamte Gebäude erstrecken und wird in der Regel durch einen Vertrag geregelt und ins Grundbuch eingetragen. Dieses Wohnrecht wird auch als persönliche Dienstbarkeit bezeichnet. Wenn dieses Recht jedoch die vollständige Nutzung des Hauses einschließlich der Möglichkeit, Erträge daraus zu generieren (zum Beispiel durch Vermietung oder gewerbliche Nutzung), umfasst, handelt es sich um einen Fruchtgenuss. Beide Rechte - sowohl das Wohnrecht als auch der Fruchtgenuss - sind durch gesetzliche Bestimmungen geregelt, aber ihre genauen Bedingungen und Umfang können zwischen den beteiligten Parteien verhandelt werden.

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