Wohnungseigentumsvertrag

Christopher Jeckl
Christopher Jeckl
  • Aktualisiert

Ein Wohnungseigentumsvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Miteigentümern einer Immobilie. In diesem Vertrag wird das Recht zur exklusiven Nutzung bestimmter Wohnungen oder selbständiger Räumlichkeiten auf die jeweiligen Miteigentümer verteilt. Darüber hinaus enthält der Vertrag Regelungen bezüglich der Nutzung von gemeinschaftlichen Bereichen der Immobilie, der Verteilung von Kosten (dazu zählen Betriebskosten, Instandhaltungs- und Verwaltungskosten, sowie gegebenenfalls Kosten für gemeinschaftlich genutzte Einrichtungen und Dienstleistungen) und der allgemeinen Verwaltung der Immobilie.

 

War dieser Beitrag hilfreich?

0 von 0 fanden dies hilfreich

Haben Sie Fragen? Anfrage einreichen

Kommentare

0 Kommentare

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.