Wohngebiet

Christopher Jeckl
Christopher Jeckl
  • Aktualisiert

Ein Wohngebiet ist ein nach Planungsrichtlinien festgelegter Bereich, in dem hauptsächlich Wohngebäude errichtet werden dürfen. In Wien regelt dies § 6 der Bauordnung. Erlaubt sind hier neben Wohngebäuden auch Bauwerke, die religiösen, kulturellen, sozialen Zwecken oder der öffentlichen Verwaltung dienen. Andere Gebäudetypen, wie zum Beispiel Werkstätten, Lagerräume oder Pferdestallungen in kleinem Umfang, dürfen nur dann errichtet werden, wenn gewährleistet ist, dass sie keine Belästigungen wie Staub, Rauch, Ruß oder andere störende Einflüsse auf die Nachbarschaft haben und den Wohnzweck nicht beeinträchtigen. Der Schutz der Wohnqualität und die Vermeidung von störenden Einflüssen ist in Wohngebieten von zentraler Bedeutung.

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