Wohnungsgebrauchsrecht

Christopher Jeckl
Christopher Jeckl
  • Aktualisiert

Das Wohnungsgebrauchsrecht ist ein rechtlicher Anspruch, der einer Person den dauerhaften Gebrauch einer Wohnung zu Wohnzwecken gestattet. Dieses Recht ist in der Regel unbefristet und kann nicht übertragen werden.

 

War dieser Beitrag hilfreich?

0 von 0 fanden dies hilfreich

Haben Sie Fragen? Anfrage einreichen

Kommentare

0 Kommentare

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.