Zubehör-Wohnungseigentum bezeichnet das mit dem Wohnungseigentum verbundene Recht zur exklusiven Nutzung bestimmter Liegenschaftsteile, die nicht direkt mit dem Wohnungseigentumsobjekt baulich verbunden sind. Dies können zum Beispiel Lager-, Keller- und Dachbodenräume, Hausgärten oder ähnliches sein.
Für die Einrichtung eines Zubehör-Wohnungseigentums ist es notwendig, dass das betreffende Zubehörobjekt klar von anderen Wohnungseigentums- oder Zubehörobjekten abgrenzbar und ohne deren Inanspruchnahme zugänglich ist.
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.