Zubehör-Wohnungseigentum

Christopher Jeckl
Christopher Jeckl
  • Aktualisiert

Zubehör-Wohnungseigentum bezeichnet das mit dem Wohnungseigentum verbundene Recht zur exklusiven Nutzung bestimmter Liegenschaftsteile, die nicht direkt mit dem Wohnungseigentumsobjekt baulich verbunden sind. Dies können zum Beispiel Lager-, Keller- und Dachbodenräume, Hausgärten oder ähnliches sein.

Für die Einrichtung eines Zubehör-Wohnungseigentums ist es notwendig, dass das betreffende Zubehörobjekt klar von anderen Wohnungseigentums- oder Zubehörobjekten abgrenzbar und ohne deren Inanspruchnahme zugänglich ist.

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